Sozialpädagogische Familien / Erziehungsstellen

 

Wesentliche Informationen auf einen Blick

 

Gesetzliche Grundlage     

§ 27 SGB VIII i. V. mit  § 34 und § 41 SGB VIII

Aufnahmealter

0 bis 12 Jahre

 

In Sozialpädagogischen Familien/Erziehungsstellen ist mindestens ein Elternteil ein berufserfahrener Sozialpädagoge oder eine berufserfahrene Sozialpädagogin. Zum Teil haben soziale Eltern leibliche Kinder. Sie nehmen in ihren Räumlichkeiten ein bis zwei Kinder auf.
 

Sozialpädagogische Leistungen

  • Einen ganz normalen Alltag leben (Familienmodell)!
  • Die Korrektur von Beziehungsstörungen
  • Aufbau einer Elternstellvertreter-Kind-Bindung
  • Kompensation und Überwindung von Entwicklungsdefiziten
  • Das Nachholen von versäumten Entwicklungsschritten
  • Gezielte, individuelle und ressourcenorientierte Förderung
  • Eine Förderung des Leistungsverhaltens
  • Eine Förderung der persönlichen Neigungen und Stärken
  • Eine individuelle Freizeitgestaltung
  • Die Integration in das örtliche Gemeinwesen

Systemische Leistungen

  • Individuelle Kontaktgestaltung zur Herkunftsfamilie
  • Beratung der Herkunftsfamilie durch eine nicht in die Betreuung eingebundene Fachkraft
  • Individuelle Einbindung der Herkunftsfamilie in den Betreungsprozess
  • Föderung der Elternkompetenzen, damit Eltern stärkend zur Entwicklung ihres Kindes beitragen können.

Coaching und pädagogische Beratung der Erziehungsstelle

  • Kontinuierliche pädagogische Beratung
  • Regelmäßige Supervision
  • Fort- & Weiterbildungen im Bereich Systemische Sozialpädagogik und Traumapädagogik



Wir erkennen und würdigen die Liebe der Kinder!

"So macht es Sinn, selbst bei schweren Verhaltensstörungen zu schauen, welchen Auftrag das Kind in der Familie zu erfüllen versucht."

Ingrid Dykstra